Schön, dass Sie sich vorstellen können, meine Praxis aufzusuchen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Worte darüber verlieren, wie eine ärztliche Psychotherapie abgerechnet werden kann und welche Kostenträger es gibt.

Private Kranken­versicherung (und Beihilfe)

In der Regel wird eine ärztliche Psychotherapie von jeder privaten Krankenversicherung übernommen.

Die genauen Rahmenbedingungen richten sich nach der Art Ihres Versicherungsvertrages:

  • Entweder es ist eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Jahr versichert oder
  • es muss nach den 5 probatorischen Sitzungen ein entsprechender Psychotherapieantrag gestellt werden.

Sonderform Beihilfe

Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte haben eine sog. Beihilfeberechtigung. Trifft dies auf Sie zu, so ist ein entsprechender Kostenübernahmeantrag nach den 5 probatorischen Sitzungen erforderlich.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Ich habe KEINE Kassenzulassung!

Sollten Sie also gesetzlich krankenversichert sein, können Sie eine ärztliche Psychotherapie ausschließlich als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Das gilt für jede Therapie- bzw. Behandlungsform, die ich Ihnen anbieten kann.

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften

Arbeits- und Wegeunfälle sind kein Fall für die Krankenkasse!

Eine Psychotherapie zu Lasten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) ist bei Arbeits- und Wegeunfällen möglich. In diesen Fällen übernimmt nicht die Krankenversicherung die Kosten, sondern die Abrechnung erfolgt direkt über den Unfallversicherungsträger.

Ärztliche Psychotherapie konkret abrechnen

Wie läuft das ab?

Die Abrechnung der Therapie bei mir erfolgt jeweils nach aktuell gültiger Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen, entfallen etwaige Formalitäten für Sie, da Sie keinerlei Kostenübernahme beantragen müssen. Diese Möglichkeit des Selbstzahlens haben Sie auch, wenn Sie privat krankenversichert sind.